Öffnung 2020/21
Wir haben unsere Stornobedigungen geändert
Wegen der neuen Situation haben wir unsere Stornobedingungen erleichtert.
Günstige Stornobedingungen im Skisaison 2020-2021
Die Sissi Park GmbH bietet extra Unterkunftsgebühr-Rückerstattung den Gästen, die vorsorglich eine Reiserücktrittsversicherung (Storno) bei einer Versicherungsgesellschaft zu ihrer Buchung abgeschlossen haben, aber gemäß ihren Verträgen die der Sissi Park GmbH bezahlten Unterkunftskosten ihre Versicherungsgesellschaft nicht erstattet.
100% Erstattung des Gesamtpreises
Falls der Sissi Park wegen COVID19 Infektion unter Quarantäne gesetzt wird, und keine Gäste empfangen kann, werden 100% der schon bezahlten Unterkunftspreise zurückbezahlt, bei den Buchungen die wegen den geschlossenen Zeitraum abgesagt wurden.
90% Erstattung des Gesamtpreises
Die Sissi Park GmbH rückerstattet 90% vom Gesamtpreis in diesen Fällen:
- die touristische Einreise über die Grenzen nach Österreich nicht möglich ist,
- die touristische Einreise in die Stadt der Unterkunft (Dorf, Bundesland) nicht erlaubt ist, oder
- bei der Unterkunft zuständige Liftgesellschaft setzt die Skiliften außer Betrieb
Terminierung 90% des Gesamtpreises innerhalb von 1 Jahr
Wenn die touristische Gastgewerbe in Österreich und in der Stadt von Sissi Park erlaubt ist, aber die touristische Ausreise aus dem Land des Gastes (zB. Deutschland) verboten ist, oder es gibt eine Reisewarnung für die Touristen, bietet die Sissi Park GmbH die Möglichkeit an, bis zum 14 Tag vor dem Reisebeginn 90% des Gesamtpreises innerhalb von 1 Jahr zu verwenden.
10% des Gesamtpreises abdeckt die Stornokosten der Sissi Park GmbH. Für die Verpflegung (Frühstück, Halbpension) bezahlte Beträge werden in 100% zurückbezahlt.
Wir denken, dass für die Risiken, die nicht oben angeführt wurden, bei den Versicherungsgesellschaften schon verschiedene Reiserücktrittsversicherungen (Storno) abgeschlossen werden können, welche die Erkrankung von dem Gast oder Mitreisenden (COVID19), und auch die damit anfällenden Kosten auch abdecken. Wenn die Versicherung diesen trotzdem nicht erstattet, muss es vom Gast selbst bezahlt werden.
Zusätzlich von den oben genannten Buchungsstornierungen, sind die Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) laut der Hinweis von Österreichischer Kammer maßgeblich. Auch im Falle, wenn der Gast keine Stornoversicherung geschlossen hat.
Eine Reiserückstrittsvericherung (Europäische Reiseversicherung) ist bei dem Buchungsprozess unter www.sissipark.at abzuschließen.