SissiPark: Sicherheit und Komfort

Warum ist die SissiPark eine gute Wahl auch im Jahre 2022?

Stornobedingungen

Die SissiPark GmbH erstattet 100 % des gezahlten Unterkunft-Preises,

  • falls das Skigebiet aufgrund einer behördlichen Anordnung abgesperrt wird.
  • falls die Beherbergungsbetriebe in der jeweiligen Region aufgrund einer behördlichen Anordnung keine Gäste aufnehmen können.
  • falls die Beherbergungsbetriebe in der Region aufgrund einer behördlichen Anordnung geschlossen werden.
  • falls die touristische Einreise nach Österreich aufgrund einer behördlichen Anordnung nicht gestattet ist.
  • falls Österreich aufgrund einer behördlichen Anordnung eine Grenzsperre einführt.
  • falls das Ausgangsland aufgrund einer behördlichen Anordnung eine Grenzsperre einführt.

Versicherungsschutz der Stornoversicherung:

  • Nachgewiesene Covid-19-Erkrankung.
  • Behördliche Quarantänepflicht wegen Kontakt mit einer mit Covid-19 infizierten Person.
  • Hohes Fieber (auch wenn der Test später zu einem negativen Testergebnis führt).
  • Ein positiver Test auf Covid-19 (auch bei asymptomatischem Verlauf).
  • Falls ein naher Angehöriger des Reisenden oder eine im gleichen Haushalt lebende Person aufgrund einer Covid-19-Erkrankung dringende Anwesenheit der Reisenden benötigt.
  • Falls der Reisende wegen einer Covid-19-Erkrankung von einem nahen Verwandten oder einer im gleichen Haushalt lebenden Person unter behördlicher Quarantäne fällt.
  • Falls der Reisende reiseunfähig wird, weil er sich während seines Aufenthalts in der Unterkunft mit Covid-19 infiziert hat, berechnet der Beherbergungsbetrieb die Kosten für die Verlängerung des Unterkunft-Preises.

Ausnahmen von des oben beschriebenen Versicherungsschutzes (keine Entschädigung / Rückerstattung),

  • falls es dem Reisenden nach der Ankunft in Österreich durch eine behördliche Anordnung eine Quarantänepflicht auferlegt wird.
  • falls der Reisende nach der Heimreise aufgrund einer behördlichen Anordnung einer Quarantäne unterworfen wird.
  • falls der Reisende aufgrund der steigenden Infektionsfälle in Österreich aus Angst nicht reisen möchte.
  • falls der Reisende ein gefährdeter Patient (ohne Altersgrenze) ist und daher nicht reisen möchte.
  • die Quarantänekosten der Unterkunft, die Kosten der abgesonderten Quarantäne-Unterkunft, wenn die Unterkunft aufgrund einer Infektion unter Quarantäne gestellt wird.

Der Versicherungsschutz und die Ausnahmen hier dienen nur zur Information. Bitte wenden Sie sich für Einzelheiten an Ihre Versicherungsfirma.

Eine kluge Wahl

Wir haben schon so Menge Argumente aufgeführt, damit Sie sich für die luxus Appartements von SissiPark zu entscheiden, aber wegen COVID19 entstehende Situation erscheinen unsere Vorteile noch besser, unter anderem die Sicherheit und der Komfort.

Warum sollen wir die Sissi Park Appartements wählen, wenn wir einen Urlaub in Österreich planen? Unsere Vorteile:

  • Im Appartements haben wir kein Kontakt mit anderen Gästen, wir müssen nicht in einem Raum zusammen mit Fremden sein.
  • Wir können Privatsauna benutzen, die wir nur mit unseren Mitreisenden teilen sollen.
  • Bei den Aktivitäten in der Natur, z.B. Schifahren, können wir von der Menschenmenge und den Fremden Abstand halten.
  • Im Lachtal gibt es keine Kabinen, sondern nur Sessellifte, mit denen wir zu dem Startpunkt einer Bergwanderung hochfahren können.
  • Im Lachtal können wir den neuen Zimmerservice in Anspruch nehmen, wir können die Speisen auf unsere eigene Appartements bringen lassen.

Verstärkte Vorsicht

In unseren Appartements und im Lachtal SissiBistro haben wir immer insbesondere grosse Aufmerksamkeit auf die Vorschrifte und Hygiene angewandt und in der Zukunft geben wir es nicht auf, wir behalten alle derzeitig gültigen Regelungen und Schutzmassnahmen, damit wir unseren Gästen die höchste Sicherheit auch in der Zukunft bieten können.

Hygieneregeln

In unserem Infoblatt informieren wir Sie über die Covid-Vorschriften. Dabei brauchen wir auch Ihre Mitwirkung:

Hygiene- und Verhaltensregeln